Punkt 1 Vertragsgegenstand:
Vertragsgegenstand ist eine natur-heilkundliche psychosomatische Behandlung des Patienten. Die Heilpraktikerbehandlungen umfassen unter anderem auch wissenschaftlich/ schulmedizinisch nicht anerkannte - naturheilkundliche - Heilverfahren. Bei erscheinen des Patienten zum vereinbarten Termin, akzeptiert dieser automatisch den derzeit gültigen Behandlungsvertrag.
Punkt 2 Honorar:
a) Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 100,00 € je voller Stunde (=60 Minuten). Demnach beträgt die Vergütung über eine Behandlung von 90 Minuten 150,00 Euro und eine Behandlung von 120 Minuten 180,00 Euro. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.
b) Wird eine Rechnung verlangt so wird der Stundensatz den Sätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) gleichgesetzt und auf Basis dessen abgerechnet. Wird nach GebüH die Rechnung gestellt, können etwaige Zusatzaufwendungen zu einem höheren Vergütungssatz führen als im zeitlichen Vergütungssatz vereinbart. Das Honorar ist auch bei Rechnungsstellung unmittelbar fällig. D.h. die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu zahlen.
Punkt 3 Hinweise:
a) Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
b) Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
c) Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.
Punkt 4 Terminabsagen:
Sollten vereinbarte Termine vom Patienten nicht eingehalten werden können, so sind diese 48 Stunden vorher abzusagen. Sollte dies nicht erfolgen, so ist der Mindestsatz von 80 Euro für den entfallenen Termin fällig. Sie bekommen darüber eine Rechnung gestellt. Diese ist dann unmittelbar fällig und ohne Abzüge zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, wird die Rechnung umgehend an ein Inkassobüro zur Ausführung des Mahnverfahrens weitergeleitet.
Telefon: 0175 - 569 99 90
E-Mail: info@heilpraxis-trudering.de
Heilpraxis Trudering
HP Elisa Stortz-Egglseder
Fauststr. 58, 81827 München